Entgeltumwandlung
Hier wird bis max. 4 % von der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Lohn/Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und in einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt.
Ein Anspruch auf die Leistungen aus dieser Vereinbarung durch den Arbeitnehmer ist sofort gegeben